Selbstvertretung im Behindertenbereich bedeutet, dass behinderte Menschen sich selbst vertreten und ihre Interessen nicht durch Haupt- oder Ehrenamtliche ohne Behinderung vertreten lassen. Jeder Mensch kann die eigenen Interessen vertreten, wenn er oder sie die notwendige Assistenz und Unterstützung dafür erhält.

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