Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist. Die Zivilgesellschaft war in ihrer Entstehung eng miteingebunden unter dem Motto „Nichts über uns ohne uns!“. In Deutschland gilt sie seit 2009 und hat den Rang eines Bundesgesetzes (gilt für Bund, Länder und Gemeinden).
Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet – neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen – eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen.
Die UN-BRK läutet mit ihren Prinzipien der gleichberechtigten Teilhabe, Empowerment, Inklusion, Selbstbestimmung und Partizipation einen Perspektivenwechsel ein.