Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
§ 4 Barrierefreiheit
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.
Wird eine Veranstaltung oder ein Empowerment-Training ausgeschrieben, ist es wichtig die Bedingungen dafür zu schaffen, dass das Angebot für alle Interessenten nutzbar wird.
Das kann über einen Anfragebogen für die Anmeldung zum Training geschehen (siehe hierzu den Menüpunkt Vorbereitung), mit denen Sie die Bedingungen erfragen können, die einzelne Teilnehmende benötigen.
Weiterhin sollte zu Beginn des Trainings nach der Vorstellungsrunde von den Teilnehmenden erfragt werden, was sie noch benötigen. Menschen, die Persönliche Assistenz nutzen, möchten oft genau wissen, wann die Pausen sein werden, damit ihnen ihre/n Assistent*innen dann zur Verfügung stehen.
Manche Teilnehmenden benötigen die Anwesenheit ihrer Assistenten auch in der Veranstaltung, dies sollte zu Beginn angesprochen werden. (Verschwiegenheitsverpflichtung)
Personen, die eine Höranlage nutzen, sind darauf angewiesen, dass das Mikrofon rumgereicht wird, das hat auch den guten Nebeneffekt, dass man nicht durcheinander redet.
Bei Gebärdensprachdolmetschung geben die Dolmetscher*innen meist auch ihre Bedarfe an.
Räume, die nicht bekannt sind, sollten vor unbedingt besichtigt werden, um sich über die deren Barrierefreiheit zu informieren. Es kommt immer wieder vor, dass z.B. die behindertengerechte Toilette zugestellt oder der Fahrstuhl zu klein ist.
Um Veranstaltungen in Leichter Sprache anzubieten reichen Leitfäden nicht aus. Hier ist eine entsprechende Schulung und Erfahrung erforderlich. Man verschätzt sich leicht mit den Anforderungen an Leichte Sprache. Im Internet findet man Kontaktadressen, um sich umfassend zu informieren und an Schulungen teilnehmen zu können.
Weitere Aspekte, die im Vorfeld zu beachten sind, finden Sie in folgenden Dokumenten zum Herunterladen.
Downloads:
Checkliste_barrierefreie Veranstaltungen.pdf
Handreichung_barrierefreie Veranstaltungen.pdf